📢 Vorkaufsrecht
Zusammenfassung des Interviews zum Thema "Vorkaufsrecht":
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person das Recht, eine Immobilie zuerst zu kaufen, bevor sie an jemand Dritten verkauft wird. Man unterscheidet zwischen gesetzlichem und vertraglichem Vorkaufsrecht.
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Dieses gilt vor allem bei Miteigentum. Wenn ein Miteigentümer seinen Anteil verkaufen möchte, haben die übrigen Miteigentümer ein Vorkaufsrecht. Typische Beispiele sind Trennungen von Paaren oder Erbengemeinschaften.
Vertragliches Vorkaufsrecht
Es wird schriftlich vereinbart und kann maximal 25 Jahre gelten. Häufige Anwendungsfälle sind z. B. Mietkauf-Modelle. Dabei gibt es zwei Varianten:
- Limitiertes Vorkaufsrecht:
Kaufpreis und Bedingungen werden im Voraus festgelegt, unabhängig vom späteren Marktwert. Dieses muss notariell beurkundet werden. Vorteil ist die Planbarkeit, Nachteil das Risiko eines nicht marktgerechten Preises. - Unlimitiertes Vorkaufsrecht:
Der Preis richtet sich nach einem konkreten Angebot eines externen Käufers. Die vorkaufsberechtigte Person kann zu genau diesen Konditionen kaufen und hat dafür 3 Monate Entscheidungsfrist. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend nötig, eine Eintragung im Grundbuch wird aber empfohlen.
Auswirkungen auf den Verkauf
Ein Vorkaufsrecht kann den Verkaufsprozess verlängern und komplizierter machen, besonders beim unlimitierten Vorkaufsrecht, da externe Käufer eine gewisse Unsicherheit haben.
Fazit / Tipp:
Vorkaufsrechte sollten frühzeitig geklärt werden. Ein Blick ins Grundbuch, klare vertragliche Regelungen und offene Kommunikation helfen, Konflikte und Überraschungen zu vermeiden.
Autor: Christine Hug