Mit Vorsorgegeldern das Eigenheim finanzieren
Die meisten, die Wohneigentum kaufen möchten, benötigen dafür Fremdkapital. Zum Beispiel von einer Bank oder einer Versicherung. Diese belehnen das Wohneigentum mit bis zu 80 Prozent des Verkehrswertes. Die restlichen 20 Prozent können teilweise mit Pensionskassengeldern beigesteuert werden.
Mittels Vorbezug oder Verpfändung von Pensionskassengeldern können Eigenmittel für das selbstbenutze Eigenheim beschafft werden. Die daraus resultierenden Konsequenzen sollten Vorgängig jedoch abgewogen werden.
Variante Vorbezug
Beim Vorbezug von Geldern der 2. oder auch der 3. Säule wird das Eigenkapital erhöht, was zu einem sinkenden Hypothekar-Betrag und Zinsbelastung führt. Das bezogene Kapital muss beim Vorbezug zu einem reduzierten Satz, getrennt vom restlichen Einkommen, versteuert werden. Durch den Vorbezug der Vorsorgegelder entsteht eine Vorsorgelücke welche Ihre Altersrente verkleinert. Deshalb ist es empfehlenswert, diese Vorsorgelücke rechtzeitig über einen Einkauf wieder aufzufüllen oder über ein 3a-Konto indirekt zu amortisieren.
Variante Verpfändung
Als Alternative zum Vorbezug ist eine Verpfändung von PK-Geld möglich; dabei wird nicht Geld ausbezahlt, sondern als zusätzliche Sicherheit dem Hypothekargläubiger verpfändet. Dies ermöglicht eine höhere Belehnung und stellt insofern ebenfalls eine Finanzierungshilfe dar. Die Rentenleistungen bleiben bei der Verpfändung unangetastet und es bringt keine direkten steuerlichen Konsequenzen mit sich.
Der Entscheid für einen Vorbezug oder die Verpfändung hängt von der individuellen Situation ab. Von daher ist es ratsam sich vorgängig von der Pensionskasse, dem Bankberater und ev. einem unabhängigen Spezialisten beraten zu lassen. Im speziellen im Hinblick auf die Pensionierung müssen die Versicherten gründlich budgetieren und planen.
Das wichtigste auf einen Blick
- Welcher Betrag bezogen werden darf, steht auf dem Vorsorgeausweis der PK bzw. Vorsorgeeinrichtung.
- Mindestens 10% des Immobilienwertes müssen mit Eigenkapital finanziert werden, das nicht aus Ihrer beruflichen Vorsorge stammt.
- Nur für selbstbenutztes Wohneigentum ist ein Vorbezüge möglich.
- Als Mindestbetrag müssen 20'000.- Franken bezogen werden.
- Bis drei Jahre vor dem frühesten Pensionierungszeitpunkt ist ein Vorbezug möglich.
- Nur alle fünf Jahre ist ein Bezug von Pensionskassengeldern für Wohneigentum möglich.
- Vorbezüge aus der Pensionskasse müssen zu einem reduzierten Satz versteuert werden.
- Falls Sie verheiratet sind benötigen Sie die schriftliche Einwilligung Ihres Ehepartners. Sollten beide Ehegatten Kapital aus der Pensionskasse beziehen wollen, müssen auch beide Eigentümer der Liegenschaft sein.
Autor: Jonas Schumacher