Hitzefrei!

Die erste grosse Hitzewelle hat uns allen nächtelang den Schlaf geraubt und das Arbeiten teilweise unerträglich gemacht. Und wir können uns alle sicher sein, die nächste kommt schon bald.

Zu meinen Schulzeiten, was allerdings schon ein paar Jährchen her ist, wurden uns bei solchen Temperaturen gelegentlich ein paar hitzefreie Stunden gegönnt. Allerdings auch erst, wenn selbst dem Ventilator das Arbeiten zu viel wurde und mein geschätzter Lehrer A.S. schweissgebadet an der Wandtafel stand und mit letztem Atem versuchte, uns den Satz des Pythagoras beizubringen. Das waren noch Zeiten. Heutzutage sind solche Erleichterungen ein No-Go. Schliesslich muss ja der Schulstoff bis Ende Schuljahr bewältigt sein und da zählt jede Stunde.

Auch in der Schweizer Arbeitswelt der Erwachsenen ist «Hitzefrei» keineswegs üblich und ein Gesetz, welches den Arbeitnehmenden erlauben würde, bei gesundheitsgefährdenden Temperaturen der Arbeit fernzubleiben, sucht man vergebens. Im Gegenteil: Wenn sich der Schaffhauser Kantonsrat bei weit über 30 Grad einen freien Nachmittag gönnt, wird weit über die Kantonsgrenzen hinaus darüber berichtet und über die falsch verstandene Vorbildfunktion lamentiert.

Um einem unnötigen Presserummel aus dem Weg zu gehen und den heissen Sommer trotzdem einigermassen unbeschadet zu überstehen, haben wir bei Graf und Partner vorgesorgt. Unser kleiner Freund (siehe Bild) hilft uns auch bei 35 Grad einen kühlen Kopf zu bewahren.

Falls Sie, liebe Leser unseres Blogs, Ihre Arbeit nicht in wohlklimatisierter Umgebung verrichten dürfen und Ihre Arbeitgeber trotzdem nichts von einer dringend nötigen und durchaus leistungsfördernden Ventilator-Anschaffung wissen wollen, hilft Ihnen möglicherweise folgende Verordnung zum Arbeitsgesetz bei Ihrer Argumentation.

Gemäss der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz sollte die Raumtemperatur nämlich der Art der Arbeit angepasst werden und darf der Gesundheit nicht abträglich sein. Konkret werden bei sitzender und vorwiegend geistiger Tätigkeit Temperaturen von 21 bis 23 Grad und bei körperlicher Arbeit, je nach Schwere, etwa 12 bis 21 Grad empfohlen. Bei heissen Aussentemperaturen liegt der zulässige Wert bei maximal 28 Grad. Falls aber regelmässig Temperaturen von über 30 Grad erreicht werden, liegt dies eindeutig über den von den Behörden empfohlenen Werten. Es wäre somit Sache des Arbeitgebers für Kühlung zu sorgen. Da man als Arbeitgeber bei solchen Rahmenbedingungen mit einer erheblichen Leistungseinbusse seiner Arbeitnehmer rechnen muss, wäre die Investition in eine Raumkühlung sowieso im Sinne aller Parteien.

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie in der Wegleitung des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) unter Artikel 16 «Raumklima».

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Wegleitungen_zum_Arbeitsgesetz/wegleitung-zu-den-verordnungen-3-und-4-zum-arbeitsgesetz.html

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und frohes Schaffen (Schwitzen).

Autor: Manuel Liniger