📢 Grundstückgewinnsteuer




Zusammenfassung des Interviews zum Thema "Grundstückgewinnsteuer":

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer, die beim Verkauf einer Immobilie anfällt – jedoch nur, wenn ein Gewinn erzielt wird (Verkaufspreis höher als ursprünglicher Kaufpreis bzw. Steuerwert vor 10 Jahren). Der Gewinn entsteht durch Marktwertsteigerung und wertvermehrende Investitionen.

Wovon hängt die Höhe der Steuer ab?

1. Besitzesdauer

  • Je länger man Eigentümer war, desto tiefer die Steuer.
  • Im Kanton Schaffhausen:
    • Zuschlag in den ersten 5 Jahren
    • Danach Abzüge, bis zu –60 % nach 17 Jahren Besitz
  • Ziel: Spekulation verhindern.

2. Gewinnhöhe

  • Je höher der erzielte Gewinn, desto höher die Steuer.

Abzüge, die den steuerbaren Gewinn reduzieren

Folgende Kosten können abgezogen werden:

  • Wertvermehrende Investitionen (über die ganze Besitzesdauer, wenn sie noch nie steuerlich abgezogen wurden)
  • Notariats- und Grundbuchgebühren (Kauf & Verkauf)
  • Maklergebühren
  • Vorfälligkeitsentschädigungen der Bank (bei vorzeitiger Hypothekauflösung)

Der Kanton Schaffhausen bietet einen Online-Rechner zur groben Steuerberechnung an.

Steueraufschub (Ersatzbeschaffung)

Ein Aufschub ist möglich, wenn:

  • man innerhalb von 3 Jahren nach dem Verkauf eine neue Liegenschaft kauft,
  • diese mindestens gleich teuer ist.
  • Der Aufschub gilt auch bei Erbgang.

Der Aufschub bedeutet jedoch keine Steuerbefreiung – die Steuer wird erst beim späteren Verkauf der neuen Liegenschaft fällig und im Grundbuch vorgemerkt.

Risiken für Käufer

Obwohl der Verkäufer steuerpflichtig ist, haftet die Steuer am Grundstück.
→ Zahlt der Verkäufer nicht, kann der Käufer belangt werden.

Schutzmöglichkeit für Käufer

Im Kaufvertrag sollte eine Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer vereinbart werden:

  • Das Steueramt berechnet die mutmassliche Steuer.
  • Dieser Betrag wird direkt aus dem Kaufpreis an das Steueramt überwiesen.
    So übernimmt der Käufer keine versteckten Steuerrisiken.

Regeln je nach Kanton leicht unterschiedlich (z. B. Thurgau verlangt die Einreichung vor dem Verkauf).

Tipps zum Schluss

  • Käufer: Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer im Kaufvertrag verlangen.
  • Verkäufer: Alle Belege für abzugsfähige Kosten aufbewahren.
  • Bei Ersatzbeschaffung: Möglichkeit des Steueraufschubs prüfen.
  • Immobilienprofis wie Graf & Partner unterstützen beim Ausfüllen der Grundstückgewinnsteuererklärung.

Autor: Christine Hug