📢 Endlich: Neuerungen beim Stockwerkeigentum
Zusammenfassung des Interviews zum Thema Neuerungen beim Stockwerkeigentum:
Hintergrund
- Das Stockwerkeigentumsrecht stammt aus dem Jahr 1965.
- Der Bundesrat hat nun eine Vernehmlassung eröffnet, um es den heutigen Bedürfnissen anzupassen.
- Ziele: Mehr Rechtssicherheit, Schliessen von Gesetzeslücken, Bessere Handhabbarkeit für Eigentümergemeinschaften.
Geplante Neuerungen im Überblick
1. Querulanten-Stimmrechtsentzug
- Neu: Temporärer Ausschluss vom Stimmrecht möglich – ohne Gericht oder Anwalt.
- Ziel: Blockaden verhindern, Konflikte pragmatischer lösen.
- Hans Graf erwartet davon eine abschreckende Wirkung auf Störenfriede.
2. Erneuerungsfonds
- Keine Pflicht zur Bildung eines Fonds, aber:
- Gerichtliche Durchsetzung möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
- Keine gesetzliche Quote für Einzahlungen – aus Sicht der Immobilienbranche eine verpasste Chance, besonders hinsichtlich energetischer Sanierungen.
3. Zahlungsrückstände
- Retentionsrecht wird abgeschafft, da es kaum genutzt wurde.
- Gesetzliches Pfandrecht wird gestärkt.
- Bei wiederholtem Zahlungsverzug: Stimmrechtsentzug für bis zu 6 Monate möglich.
4. Verbindlicher Aufteilungsplan
- Bei Begründung von Stockwerkeigentum: Plan muss zwingend eingereicht werden.
- Dieser Plan muss der tatsächlich realisierten Bauversion entsprechen.
- Änderungen sind nachträglich beim Grundbuchamt einzureichen.
- Ziel: Aktualität und Transparenz im öffentlichen Register.
5. Versammlungsprotokolle
- Die Eigentümergemeinschaft soll fest dem Vereinsrecht gleichgestellt werden.
- Beschlüsse und deren Gültigkeit werden dadurch klarer geregelt.
- Ziel: Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten über Protokollinhalte.
6. Online- und Ersatzversammlungen
- Seit den COVID-Jahren: Klärung, dass digitale oder schriftliche Versammlungen zulässig sind.
- Auch Stimmrechtsvertretung ist erlaubt – analog zur Praxis bei Vereinen.
7. Sonderfall Baurecht
- Es gab Präzisierungen, wie das Stockwerkeigentum funktioniert, wenn das Gebäude im Baurecht errichtet wurde.
Sprache und Gleichstellung
- Künftig wird geschlechtergerecht formuliert: Es heisst dann „Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer“.
Fazit von Hans Graf
- Die geplanten Änderungen sind überfällig und praxisnah.
- Sie bringen mehr Klarheit, Handlungsspielraum und Konfliktprävention für Eigentümergemeinschaften.
- Besonders die Stärkung der Selbstorganisation ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Autor: Hans Graf