Die richtige Versicherung

Zusammenfassung des Interviews zum Thema "Die richtigen Versicherungen":

1. Elementarschäden und Gebäudeversicherung

  • In den meisten Kantonen sind Einfamilienhäuser obligatorisch bei der Kantonalen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden versichert (Ausnahmen: Wallis, Tessin).
  • Elementarschäden umfassen z.B. Überschwemmungen, Sturmschäden wie heruntergewehte Dachziegel, Hagelschäden, Brand oder Erdrutsch.
  • Die Gebäudeversicherung deckt nur Schäden am Gebäude oder Gebäudeteilen ab, nicht aber den Hausrat.

2. Hausratversicherung – wichtiger Zusatz

  • Hausrat umfasst alle beweglichen Gegenstände im Haus: Möbel, Bücher, Kleidung, Gartengeräte, Rasenmäher usw.
  • Beispiel: Bei Hochwasser zahlt die Gebäudeversicherung das Auspumpen und Austrocknen des Kellers, aber die beschädigten Möbel und Gegenstände übernimmt die Hausratversicherung.
  • Hans Graf empfiehlt, ausreichend hohe Summen für Hausratversicherungen zu wählen, da Haushalte schnell viele Tausend Artikel besitzen.

3. Konkrete Schadensfälle

  • Hagelschäden am Dachfenster: Gebäudeversicherung zahlt das Fenster und Folgeschäden am Haus.
  • Schäden am Inventar (z.B. Bett, Lieblingsteddy) zahlt Hausratversicherung.
  • Schäden an beweglichen Gartengeräten wie Rasenroboter zahlt Hausratversicherung.
  • Gartenhäuschen ist meist nicht in Gebäudeversicherung enthalten, ausser explizit versichert.
  • Sturm kann Gartenmöbel oder Trampoline wegwehen; Schäden an Nachbarhäusern können Haftpflichtfragen auslösen.

4. Mietwohnungen und Eigentumswohnungen

  • Elementarschäden sind beim Vermieter durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.
  • Mieter sollten stets eine eigene Hausratversicherung abschliessen.
  • Für Eigentumswohnungen gilt das gleiche Prinzip: Gebäudeversicherung des Gemeinschaftseigentums, private Hausratversicherung für die Wohnungseinrichtung.

5. Praktische Tipps bei Wasserschäden

  • Rohrbrüche und ähnliche Schäden sind keine Elementarschäden, also nicht durch Gebäudeversicherung gedeckt.
  • Notdienste (Sanitär, Kanalreinigung) müssen selbst organisiert und bezahlt werden.
  • Private Hausversicherungen können solche Risiken oft abdecken.

6. Erdbebenversicherung

  • Erdbebenschäden sind bei der Kantonalen Gebäudeversicherung nicht versichert.
  • Es gibt einen nationalen Fonds, der kulanterweise teilweise hilft.
  • In Schaffhausen ist das Erdbebenrisiko sehr gering, daher rät Hans Graf von einer Erdbebenversicherung ab, da es „Geschäftemacherei“ sei.

7. Abschluss und wichtige Hinweise

  • Beim Hauskauf wird die Gebäudeversicherung automatisch über das Grundbuchamt umgemeldet.
  • Andere Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Zusatzversicherungen) müssen selbst organisiert werden.
  • Empfehlung: Termin mit einem vertrauten Versicherungsexperten machen, um den richtigen Versicherungsschutz zu finden und Doppelversicherungen zu vermeiden.
  • Kantonale Gebäudeversicherungen haben oft gute, verständliche Online-Informationen.
  • Im Schadensfall (z.B. Brand) zahlt die Gebäudeversicherung nur den Zeitwert und nur, wenn das Haus wieder aufgebaut wird – Betrug funktioniert nicht.

Kernaussage:

Die Gebäudeversicherung deckt elementare Gebäudeschäden ab, die Hausratversicherung schützt das persönliche Inventar. Beide sind wichtig, um im Schadenfall optimal geschützt zu sein. Zusätzliche Risiken wie Rohrbrüche oder Erdbeben müssen separat bewertet und versichert werden.

Autor: Hans Graf