Wenn ein Gartenhäuschen zum perfekten Eigenheimglück noch gefehlt hat
In meinem grossen Garten ist Platz für ein Hüttchen: Wo stelle ich es hin und wie gehe ich vor? Der Ansatz ist naturgemäss unterschiedlich, ob es nun ein Geräte- oder ein Spielhäuschen für die Kinder oder gar ein kleines Bungalow mit Schlafplatz sein wird.
Wenig Gedanken muss man sich machen, wenn das Gartenhaus die bei uns geltende Schallgrenze von 8 m3 nicht übersteigt. Da ist der Mindest-Grenzabstand von 2,5 Meter einzuhalten und die Einwilligung des Nachbarn einzuholen (am besten schriftlich). Letzteres aus dem Grundsatz heraus, dass jeder der baut - und sei es auch nur eine Kleinbaute - die Aussicht und die Privatsphäre des Nachbarn beeinflusst.
Ist das Hüttchen grösser, braucht es bereits eine Baubewilligung. Am besten nimmt man möglichst früh Kontakt auf mit der Gemeindeverwaltung. Und vergisst den Nachbarn nicht. Das Formular für das Baubewilligungsgesuch kann online heruntergeladen werden. Auf der Seite der Baupolizei ist ein hilfreicher Leitfaden einsehbar. Zum Beispiel welche Dokumente dem Gesuch beizulegen sind. Mit dem Baugesuchsformular ist ein aktueller Situationsplan und dem eingezeichneten Bauvorhaben einzureichen. Die Platzierung und die Vermassung sollen ausgewiesen sein. Je nach Wohnzone spielt es auch eine Rolle, ob zB ein Flach- oder Satteldach vorgesehen ist, welche Farbe oder welches Material verwendet wird: In Schutzgebieten wie in einem geschützten Ensemble bestehen meist Vorschriften bzw. Einschränkungen. Es kann Verzögerungen geben, wenn Abklärungen durch Fachstellen erforderlich (Denkmalpflege, Stadtökologe, etc.) oder unvollständige Unterlagen eingereicht werden.
Verfahrensform Baubewilligung
Je nach Grösse kann das Vorhaben mit einem sogenannten vereinfachten Anzeigeverfahren durchgezogen werden. Das heisst, es werden keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen berührt und somit die Gemeinde hierfür keine öffentliche Ausschreibung veranlasst. Einsprachen sind hier nicht möglich.
Werden die Interessen Dritter berührt, braucht es ein ordentliches Verfahren bzw. eine öffentliche Ausschreibung. Hier können sich Dritte durch einen Rekurs oder eine Einsprache gegen ein Bauvorhaben wehren. Und das ganze Verfahren geht länger: je nach Gemeinde mindestens 20 bis 30 Tage sowie zusätzlich die Verfahrensdauer, wenn Dritte die möglichen Rechtsmittel dagegen ergreifen. Erst wenn der Bauentscheid rechtskräftig ist, steht das Gebäude auf sicher: Wer ohne Bewilligung baut, muss im Härtefall den Originalzustand wieder herstellen.
Baubewilligungspflichten allgemein
Es mögen kleine Projekte sein, aber es lohnt sich, sich frühzeitig bei der Baupolizei schlau zu machen, da meist eine Baubewilligung erforderlich ist. Ob Autounterstand, Sitzplatzüberdachung, Mauern, Swimmingpools, Wärmepumpen, Gartenschuppen, Sichtschutzwände und Zäune: Grenzabstände, Höhen, Lärm- und Umweltschutzvorschriften etc. sind als Hilfe für unser Zusammenleben gedacht und sollten dieses längerfristig erleichtern.
Autor: Patrizia Pellandini