Rechts- und Planungssicherheit in der Baubranche
In den Schaffhauser Medien ist zu lesen, dass dem Obergericht die Arbeit über den Kopf wachse und demzufolge auch Fälle jahrelang liegenbleiben würden. Das wiederum bedeutet z.B. für die Baubranche eine hohe Belastung, da die Planungsunsicherheit mit hohen Kosten verbunden ist. Mit der kommenden Abstimmung riskieren wir, diese Situation noch zu verschärfen.
Wir stimmen Anfang März über die Teilrevision des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) ab. Auf den ersten Blick scheint diese eine unternehmerfreundliche Vorlage zu sein. Kann es sein, dass dieses komplexe Papier trotzdem üble Fussangeln aufweist?
Die Gesetzesrevision strebt eine Entlastung der kantonalen Fachstelle für Denkmalpflege an, welche bisher alle Gemeinden kostenlos beraten hat. Diese haben bereits jetzt im Baubewilligungsverfahren mit lokalen Schutzobjekten die Entscheidungsbefugnis und beurteilen die Baugesuche unter Würdigung der Fachgutachten. Die Gemeinden müssen nun entscheiden, ob sie überhaupt eine nun kostenpflichtige Stellungnahme einholen wollen. Sie sind nun frei dies bei der kantonalen Fachstelle zu tun oder private Berater zu beauftragen. Die Kosten werden neu den Gemeinden und den Baugesuchstellern überbürdet. Ohne Verpflichtung wird es in der Praxis so aussehen, dass die Gemeinden aus Arbeits-, Kosten- und anderen Gründen im Zweifelsfall Baugesuche einfach durchwinken.
Hand aufs Herz - bzw. denken wir mal nach: Ohne Fachgutachten der Denkmalpflege, welche bei Schutzobjekten bis anhin zum ordentlichen Baubewilligungsprozess gehörten, wird vermehrt mit Rekursen des Regierungsrates, von Verbänden, Nachbarn etc. zu rechnen sein, welche die Baubewilligungsphase verlängern und verteuern, da Anwälte beigezogen werden müssen. Es sieht so aus, als ob der Schuss dieser gut gemeinten Vorlage wirklich ziemlich hinten raus gehen wird und das Gegenteil bewirkt: Der "Schwarze Peter" wird mit der Schwächung der qualifizierten Denkmalpflege somit nur an andere weitergegeben und eine Zunahme von langwierigen Gerichtsverfahren ist die logische Konsequenz.
Mit Annahme der Vorlage wird das bewährte Schaffhauser System im Natur- und Heimatschutz, das frühzeitige Einholen einer Fachstellungnahme im Baubewilligungsverfahren aufgegeben. Der frühzeitige Einbezug der Fachgutachten schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Eigentümer und Behörden. Investition sind planbar, denn ohne diese Stellungnahmen werden vermehrt Rekurse die Baubewilligungsphase verlängern: Ein Fest für Anwälte ein Horror für die Gerichte. Unsere bau- und planungsrechtlichen Rechtspflegeinstanzen, namentlich das Obergericht, brauchen nicht zusätzliche Arbeit durch ständige Denkmalstreitigkeiten.
Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Für mich tönt es nach einem angestrebten Freipass zur Lockerung der Ortsbild- und Denkmalvorschriften, was ich sehr bedauerlich finde. So unbequem manche Entscheide sein können, der Schutz und die Fortentwicklung unserer Identität und Kultur bzw. die Einmaligkeit unserer Region darf uns etwas wert sein. Denkmalpflege ist kein Thema von "rechts" oder "links" sondern eine Frage unserer Haltung. Eine bessere Regelung der Denkmalpflege-Kantonsbeiträge an die Liegenschaftseigentümer ist anzustreben, die Schwächung des Natur- und Heimatschutzes bei lokalen Schutzobjekten mit der aktuellen Vorlage ist jedoch die falsche Richtung und ausgesprochen kontraproduktiv.
Darum stimme und empfehle ich ein klares Nein zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über Natur- und Heimatschutz.
Autor: Patrizia Pellandini