Naturkatastrophen

Sie sind uns eingefahren und immer noch sehr präsent, die schrecklichen Bilder des Murgangs von Bondo. Obwohl massive Vorkehrungen seit den Bewegungen der Vorjahre, insbesondere im 2011, getroffen und Geologen noch im Juli dieses Jahres alarmierten, fielen Menschen und grosse Teile des Dorfes der unerbittlichen Naturgewalt zum Opfer. Der Jahresrückblick 2017 lässt uns dankbar sein, dass wir in einer Region leben, wo insgesamt eine im Vergleich zur übrigen Schweiz unterdurchschnittliche Bedrohung durch Naturgefahren herrscht.

Dennoch treten auch in Siedlungsgebieten des Kantons Schaffhausen Hochwasser und Massen­bewegungen auf. Überschwemmungen haben in einigen Schaffhauser Gemeinden in den letzten Jahren für üble Folgen gesorgt.

Gefahrenkarten als Orientierungshilfe

Im Juli 2017 hat der Kanton die Gefahrenkarte überarbeitet, welche den betroffenen Gemeinden zur Verfügung steht. Diese stellt die Gefährdung durch Hochwasser, Rutsch- und Sturzprozesse innerhalb der Siedlungsräume sowie auf den Kantonsstrassen räumlich dar. Abhängig von der Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeit wird zwischen geringer, mittlerer und erheblicher Gefährdung unter­schieden. Bei sehr grossen, dafür äusserst seltenen Ereignissen wird von Restgefährdung gesprochen. Je nach Einstufung können die Zonen einem Bauverbot, einer Bautätigkeit mit Auflagen sowie einem Hinweisbereich unterliegen.

Hauseigentümer und Bauherrschaft in der Pflicht

Hauseigentümern wird ein grosser Teil der Eigenverantwortung übertragen. Anhand der erwähnten Gefahrenkarten und in Zusammenarbeit mit Versicherungen kann eruiert werden, auf welche Weise man das Eigenheim vor diesen Risiken schützen kann. Es bedeutet auch, dass bei Baueingaben ein Nachweis erbracht werden muss, dass die passenden Objektschutz­massnahmen vorgenommen werden.

Versicherungsschutz und Härtefälle

In Schaffhausen schützt die (ab einem Liegenschaftswert von Fr. 10'000) obligatorische Kantonale Gebäudeversicherung, Hauseigentümer und Mieter vor den wirtschaftlichen Folgen von Feuer- und Elementarschäden an Gebäuden.

Mit einer privaten Hausratversicherung werden zudem alle beweglichen Sachen im Haushalt versichert. Bei einer Handänderung geht die Gebäudeversicherung automatisch und nahtlos an die neue Eigentümerschaft über. Der private Versicherungsschutz (Schaden - und Haftpflichtversicherungen für Glasbruch, Wasserschaden, Gebäudehaftpflicht, etc.) auch, kann aber innert 30 Tagen gekündigt bzw. geändert werden.

Die Gebäudeeigentümer sind verpflichtet nach Eintritt eines Schadenereignisses dafür zu sorgen, dass der Schaden möglichst klein gehalten werden kann (Wasser abpumpen, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten durchführen, etc.). Versicherungen werden nie alles abdecken. Traumas, Verluste und viel Arbeit lassen sich kaum in Statistiken erfassen. Die Folgen können trotz Versicherungen zu Härtefällen führen. Wichtig ist, dass Betroffene auch bereit sind, Hilfe anzunehmen. Dies ohne falschen Stolz: Solidarität und Hilfe leisten stärkt unsere Gesellschaft.

Für die kommenden Feiertage wünschen wir Ihnen Geborgenheit sowie ein Katastrophen freies 2018.

Autor: Patrizia Pellandini

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