📢 Immobilien innerhalb der Familie weitergeben




Zusammenfassung des Interviews zum Thema Immobilien innerhalb der Familie weitergeben:

Warum das Thema wichtig ist

  • Gerade um die Weihnachtszeit treffen sich viele Familien – ein guter Moment, um sich Gedanken über die Zukunft von Immobilien im Familienbesitz zu machen.
  • Eine gut geplante Übergabe beugt familiären Konflikten und finanziellen Nachteilen vor.
  • Empfehlung: frühzeitig planen und idealerweise Fachleute hinzuziehen.

Wann mit der Planung beginnen?

  • Sinnvoll z. B. bei:
    • Pensionierung
    • Auszug der Kinder
    • Veränderung der Wohnbedürfnisse im Alter
  • Fragen wie:
    • Im Haus bleiben oder in eine altersgerechte Wohnung umziehen?
    • Will eines der Kinder die Immobilie übernehmen?
    • Was passiert nach dem Tod – Verkauf oder Vererbung?

Erster Schritt: Vermögensübersicht

  • Eine Auslegeordnung mit Budget schafft Klarheit über:
    • Finanzielle Lage
    • Eigenen Bedarf
    • Mögliche Optionen zur Weitergabe
  • Wichtig: Klären, wer gesetzlich wie viel erbt, um Partner oder Kinder ggf. gezielt abzusichern.

Vererben oder Schenken zu Lebzeiten?

  • Beides hat Vor- und Nachteile:

Schenkung zu Lebzeiten

  • Vorteile:
    • Klare Verhältnisse
    • Frühzeitige Regelung
  • Nachteile:
    • Verlust von finanzieller Flexibilität
    • Eventuell schwierige emotionale Loslösung

Vererbung im Todesfall

  • Vorteile:
    • Man bleibt im gewohnten Umfeld
    • Soziale Bindungen und Erinnerungen bleiben erhalten
  • Beide Varianten sollten gut geplant sein.

Einbindung der Kinder

  • Offene Kommunikation ist entscheidend.
  • Beispiel: Ein Ehepaar plante, jede Wohnung eines Dreifamilienhauses an ein Kind zu vererben. Später wollte nur eines der Kinder tatsächlich eine Wohnung übernehmen – die anderen wurden verkauft.
  • Frühzeitige Abklärung der Interessen hilft, Überraschungen zu vermeiden.

Warum professionelle Beratung sinnvoll ist

  • Viele rechtliche Aspekte werden häufig übersehen:
    • Wohnrecht/Nutzniessung gilt als entgeltliche Gegenleistung und beeinflusst den Übernahmepreis.
    • Erbvorbezüge: Immobilien müssen bei der Erbteilung zum aktuellen Wert berücksichtigt werden, nicht zum früheren Schenkungswert, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
    • Ungerechtigkeiten drohen, wenn ein Kind eine Immobilie erhält und das andere einen Geldbetrag – ohne korrekte Ausgleichsregelung.
    • Pflichtteile können verletzt werden, wenn keine klare Vereinbarung (z. B. Erbvertrag) besteht.

Hans Graf über seine eigene Vorsorge

  • Er und seine Frau haben:
    • Einen Ehevertrag abgeschlossen
    • Ein Testament erstellt, das dem überlebenden Ehepartner das Alleineigentum an der Immobilie zusichert.
  • Hinweis: In Patchwork-Familien oder mit Kindern ist die Regelung komplexer.
  • Empfehlung: Erbschaftsregelung regelmäßig überprüfen, da sich Lebensumstände ändern.

Autor: Hans Graf