Garantien und Rückbehalt von Kaufpreisteilen

Sie planen den Erwerb einer neuen Eigentumswohnung im neuen Jahr? Gratuliere - eine gute Entscheidung, denn die Preise in unserer Region sind nicht mehr gestiegen und die Zinsen noch immer auf historischem Tiefstniveau. Da bleibt Eigentum also häufig weit günstiger, als Miete.

Lassen Sie mich heute mal auf ein Thema kommen, welches wir bei der Vermarktung von Eigentumwohnungen immer wieder erleben: Garantien und Rückbehalt von Beträgen. Vorab bitten wir Sie, Vertragsentwürfe für Eigentumswohnungen ab Plan genau zu prüfen. Lassen Sie solche Entwürfe auch von Fachleuten, zB Bauanwälten oder Bautreuhändern, genau prüfen. Denken Sie daran, dass Ihr Bankberater vermutlich kein Baurechtler ist, er versteht sicher etwas von Finanzierungen. Auch Ihr Schwager, welcher vor Jahren mal eine Wohnung gekauft hat, ist dadurch nicht zum Baurechtsfachmann geworden. Und im Internet müssen Sie auch nicht Tage verbringen, da Sie vermutlich doch zu wenig verstehen von Minderungs- und Wandelungsrechten oder werkvertraglichen Gewährleistungspflichten. Also: Fachmann beiziehen und halt ein paar hundert Franken zahlen.

Mit einem guten, professionellen Vertrag ist eigentlich schon fast alles auf gutem Weg, denn im Vertrag ist alles geregelt rund um Garantien: wer hat wem gegenüber welche Garantien zu erfüllen? Der Verkäufer Ihnen gegenüber? Oder der Stockwerkeigentümerschaft gegenüber? Oder garantiert der Baumeister Ihnen gegenüber direkt und wenn ja, was und wie weit? Was passiert, wenn Ihr Verkäufer den Unternehmer, zB den Spengler, nicht vollständig bezahlt? War da nicht etwas mit Bauhandwerkerpfandrechten? Wie lange können diese eingetragen werden? Und was tut man dagegen, dass keine solchen eingetragen werden? Solche Fragen werden in einem guten Vertrag beantwortet. Dann müssen Sie sich auch nicht überlegen, ob Sie einen Teilbetrag zurückbehalten könnten, falls bei Ihrer Wohnung Mängel auftauchen. Denn darauf wird kaum ein Verkäufer eingehen.

Falls Sie also mal einen solchen Entwurf vorliegen haben und eine zweite Meinung benötigen, kommen Sie zu uns. Wir kennen uns ziemlich gut aus und haben zusätzlich verschiedene Fach-Anwälte zur Hand, welche sich noch besser auskennen.

Autor: Hans Graf

Das könnte Sie auch interessieren: