Garantien beim Immobilienkauf

In den meisten Fällen werden gebrauchte Immobilien ohne Garantie verkauft. Fast in jedem Kaufvertrag werden die gesetzlich vorgesehenen Garantieleistungen wegbedungen.

Das ist jedoch nicht mit einem Freipass für den Verkäufer gleichzusetzten eine Immobilie mit Mängeln zu übergeben. Alle bekannten Mängel müssen daher im Vorfeld eines Verkaufes dem Käufer gegenüber erwähnt werden.

Der Käufer darf davon ausgehen, dass die Technik (Heizung, Küchengeräte, Waschturm usw.) zwar nicht mehr neu ist, aber funktioniert. Ist das nicht der Fall muss dies offen kommuniziert werden, also wenn z.B. der Backofen defekt ist und nicht mehr ersetzt wird.

Versteckte und verschwiegene Mängel:

Der Verkäufer haftet nicht für versteckte aber zwingend für verschwiegene Mängel. Doch was ist der Unterschied?

Ein versteckter Mangel kann bestehen und auch der Verkäufer kennt ihn nicht (ein Riss in der Mauer hinter dem Verputz). In einem solchen Fall hat der Käufer Pech gehabt und muss diesen auf eigene Kosten beheben.

Ein verschwiegener Mangel ist dem Verkäufer bekannt, teilt ihn aber dem Käufer bewusst nicht mit (gesprungene Fliessen die von einem Teppich überdeckt werden). Stellt der Käufer diesen Mangel zu einem späteren Zeitpunkt fest, so kann er den Verkäufer zur Behebung desselben auffordern.

Beim Kauf einer gebrauchten Liegenschaften ist also Vorsicht geboten. Wenn Sie über uns ein Haus kaufen oder verkaufen versuchen wir diese Risiken zu minimieren und beide Parteien davor zu schützen.

Autor: Jonas Schumacher

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