Der Schuldbrief

Wer Eigenheimbesitzer werden will, muss sich gleich zu Beginn mit der Finanzierung auseinandersetzen. Der Schuldbrief steht dabei im Zentrum – obwohl ihn die meisten Hausbesitzer gar nie zu Gesicht bekommen.

Nur die allerwenigsten können einen Hauskauf ohne Fremdkapital finanzieren und benötigen daher eine Hypothek. Damit Ihnen die Bank jedoch ein Hypothekardarlehen gewährt, liegt es in der Natur der Sache, dass sich die Bank gegen etwaige Verluste absichern will. Dazu dient das sogenannte Grundpfand.

Schuldbrief am häufigsten verbreitet

Im Schweizer Gesetz gibt es zwei Arten von Grundpfändern: die Grundpfandverschreibung und den Schuldbrief. Der Schuldbrief wird in der Praxis am häufigsten als Sicherungsmittel für eine Grundstücksfinanzierung verwendet. Im Schuldbrief sind die Forderung der Bank sowie das erlangte Pfandrecht festgehalten. Als Sicherheit für die Bank dient das belastete Grundstück. Dieses haftet bis zum eingetragenen Betrag.

Zwei unterschiedliche Arten des Schuldbriefs

  • Papierform: Beim traditionellen Schuldbrief in Papierform handelt es sich um ein Wertpapier, welches vom zuständigen Grundbuchamt errichtet und eingetragen wird. Da der Schuldbrief sehr wertvoll ist, werden Sie ihn wahrscheinlich nicht bei sich zu Hause aufbewahren und so gar nie zu Gesicht bekommen. Im Normalfall wird er bei Ihrer Hypothekarbank deponiert. Sollten Sie den Schuldbrief dennoch bei sich zuhause haben, lagern sie ihn in einem feuersicheren Safe. Geht er verloren, wird es kompliziert.
  • Register-Schuldbrief: Seit dem**1. Januar 2012 gibt es in der Schweiz die Möglichkeit einen papierlosen Register-Schuldbrief** errichten zu lassen. Dieser wird nicht mehr als Wertpapier verbrieft, sondern nur noch im Grundbuch eingetragen. Das Pfandrecht entsteht, sobald der Gläubiger ins Grundbuch eingetragen ist.

Zugriffsrecht bei Konkurs

Eine wichtige Bedeutung bekomme der Schuldbrief im Falle eines Konkurses des Schuldners. Jetzt kann nur der Besitzer des Schuldbriefes Forderungen daraus geltend machen. Genau heisst das: Falls Sie Ihre Hypothekarzinsen nicht mehr bezahlen können, hat Ihre Bank – gestützt auf den Schuldbrief – das Recht Ihr Grundstück versteigern zu lassen.

Kosten

Bei der Erstellung des Schuldbriefs gibt es keine grossen kantonale Unterschiede. Die Beurkundungsgebühren beim Notar und die Grundpfandgebühren können jedoch je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfallen.

Autor: Jonas Schumacher

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