Der Eigenmietwert wird abgeschafft
Freudig berichten unsere Medien dieser Tage, dass sich nun auch der Ständerat für eine Abschaffung des Eigenmietwertes erwärmen könnte. Als nächsten Schritt soll eine Vorlage ausgearbeitet werden von der Verwaltung und diese soll dann im nächsten Jahr zur Vernehmlassung kommen. So weit so gut. Aber worum geht es nun in dieser Fassung, nachdem in den letzten Jahren verschiedene Vorstösse ziemlich kläglich gescheitert sind? Was würde anders?
1. Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Jedoch nur für selbstbewohntes Eigentum, bei Ferienwohnungen würde er bestehen bleiben.
2.Im Gegenzug wären die Kosten für den Liegenschaftenunterhalt nicht mehr abzugsfähig.
3. Unter gewissen Umständen könnten auch Hypozinsen abgezogen werden, nämlich dann, wenn Vermögenserträge aus Wertpapieren oder aus der Vermietung von Liegenschaften vorliegen. Bis maximal zur Höhe der Erträge.
4. Neu wäre, dass Erstkäufer die Schuldzinsen weiterhin über eine gewisse Zeit, man spricht von 10 Jahren, abgezogen werden könnten. Damit sollen jüngere Käufer anfangs entlastet werden.
Wer würde nun am meisten von dieser Änderung profitieren? Sicher mal viele Rentner, welche ihre Hypothek weitgehend abbezahlt haben. Die meisten Hauseigentümer, welche keine weiteren Assets vorweisen können. Würde bei den Unterhalts- und Renovationskosten gespart? Das glaube ich nicht, denn die Eigentümer, die ich kenne, renovieren, weil Bauteile kaputt gehen oder total aus der Mode gekommen sind.
Weitere Vorteile: Eine gewisse Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern fällt damit weg. Und die Wirtschaftskommission des Ständerates vermutet, dass dieser Systemwechsel "haushaltneutral" von Statten ginge.
Autor: Hans Graf