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Nach mehreren Stunden im Internet und zahlreichen erfolglosen Besichtigungen ist sie nun endlich gefunden: die perfekte Wohnung. Mitten im Zentrum, mit grosser Terrasse, hellen, geräumigen Zimmern und topmoderner Einbauküche. Nicht ganz günstig, aber dennoch im Rahmen des Budgets. Einem Umzug steht scheinbar nichts mehr im Wege.

Doch nach der grossen Freude kommt bei manchen Mietern die Ernüchterung. 3 Monatsmieten im Voraus verlangt der Vermieter als Sicherheit. Dazu kommen noch die Umzugskosten und auch die erste Miete muss bereits vor Mietbeginn bezahlt werden. Zudem ist die aktuelle Mietkaution noch nicht freigegeben und liegt immer noch auf dem Sperrkonto des Vermieters.

Wie weiter, wenn doch die Ausstellung des Mietvertrags in der Regel davon abhängig gemacht wird, dass die Mietkaution entrichtet wurde?

Anstatt den Traum vom neuen Zuhause unerfüllt auszuträumen, greifen deshalb viele Mieterinnen und Mieter auf die Lösung «Mietkautionsversicherung» zurück.

Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?

Die im Mietvertrag festgeschriebene Mietkaution dient dem Vermieter als Absicherung, falls während der Mietdauer Schäden an der Mietsache entstehen oder aber der Mieter mit dem Mietzins in Verzug gerät. Im Gegensatz zum allgemein bekannten Mietkautionsdepot wird bei der Mietkautionsversicherung kein Geld auf ein Sperrkonto überwiesen. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung, welche ihm die geforderte Sicherheit für den Mietvertrag bescheinigt.

Sollte der Fall eintreffen, dass der Vermieter die Kaution in Anspruch nehmen muss, kann er seine Forderung direkt bei der Mietkautionsversicherung geltend machen.

Die Bezeichnung „Versicherung“ täuscht!

Bei einer Mietkautionsversicherung bezahlt der Mieter dem Versicherer eine jährliche Prämie. Diese beträgt rund fünf Prozent der Kautionssumme, zuzüglich Verwaltungskosten und Stempelsteuer und variiert je nach Anbieter stark.

Muss die Versicherung tatsächlich für einen Schaden oder ausstehende Mietzinsen aufkommen, fordert sie das Geld zuzüglich Unkostenbeitrag und allenfalls sogar Verzugszinsen vom Mieter zurück. Dies nennt man dann Regress. Die Versicherung übernimmt den Schaden also nicht, sondern schiesst das Geld lediglich vor. Die Mietkautionsversicherung verhält sich also, im Vergleich zu einer Haftpflichtversicherung, bei welcher der Konsument eine Prämie bezahlt, damit die Versicherung einen allfälligen Schaden übernimmt, eher wie ein Kleinkredit.

Mieter, die eine Mietkautionsversicherung abschliessen, müssen sich zudem im Klaren darüber sein, dass die gezahlten Prämien zum Ende der Vertragslaufzeit nicht zurückerstattet werden, egal ob der Versicherungsschutz durch den Vermieter in Anspruch genommen wurde oder nicht. Im Gegensatz zu einer Verzinsung der Barkaution sollten die Gebühren einer Mietkautionsversicherung als Entgelt dafür betrachtet werden, dass der unmittelbare finanzielle Aufwand der Kautionsleistung entfällt.

Vorteile der Mietkautionsversicherung:

  • Es müssen keine Geldmittel zur Hinterlegung der Mietkaution aufgebracht werden;
  • Ihr Geld bleibt frei verfügbar und kann anderweitig verwendet werden;
  • Bei einem Wohnungswechsel entfällt die Wartezeit auf das blockierte Geld;
  • Wohnungen, die bislang aufgrund des hohen Depots nicht in Frage kamen, sind nun eine mögliche Option;
  • Jederzeit kündbar, wenn dem Vermieter nachträglich ein Mietzinsdepot geleistet wird.

Nachteile der Mietkautionsversicherung:

  • Die Prämien und Gebühren können sich über mehrere Jahre hinweg auf einige tausend Franken belaufen;
  • Die Prämien werden vom Versicherer nicht zurückerstattet;
  • Schadenfälle werden von der Versicherung nur zur Überbrückung übernommen und müssen später vom Mieter zurückgezahlt werden.

Fazit:

Obwohl die Mietkautionsversicherung unter den Vermietern immer mehr Akzeptanz erfährt, haben viele Mieter noch immer eine falsche Vorstellung davon. In Anbetracht dessen, dass die Versicherung entstandene Schäden nicht übernimmt, sondern lediglich das Geld vorstreckt, ähnelt sie vielmehr einer Bürgschaft, denn einer Versicherung. So verlockend das Angebot auch klingt, sollte sich der Mieter gut überlegen und sich beraten lassen, ob die Mietkautionsversicherung für ihn die richtige Lösung ist.

Handelt es sich lediglich um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass, der mithilfe der Kautionsversicherung überbrückt werden soll? Ist man in der Lage, zusätzlich zur monatlichen Miete auch die Versicherungsprämien zu stemmen oder manövriert man sich, geblendet durch die Traumwohnung, in ein Schuldverhältnis, welches spätestens beim nächsten Umzug den Finanzhaushalt in die Bredouille bringt?

Wenn Sie auf beide Fragen mit einem überzeugten JA antworten können, gehen Sie ein kalkuliertes und vertretbares Risiko ein. Müssen Sie aber eine oder gar beide Fragen mit einem NEIN beantworten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Autor: Manuel Liniger

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